Batterieverordung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Akkus, die wir Ihnen im Rahmen von Reparaturen anbieten bzw. in Ihr Gerät einbauen, sind wir als Händler bzw. Reparaturbetrieb gemäß § 18 BattG, z. T. § 17 BattG verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben.
Sie können diese nach Gebrauch bei uns, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben. Möchten Sie die Batterie bei uns abgeben, können Sie diese persönlich bei uns abgeben oder ausreichend frankiert zu uns einsenden:
Handyheiler, Breitestraße 45, 26919 Brake
Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.