Freitag, April 19, 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Handyheiler.

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
(1) Diese Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz: AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit den Kunden von Handyheiler. Der Kunde erkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
(2) Verbraucher i. S. d. AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit im Telekommunikationsmarkt zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Telekommunikationsmarkt handeln. Kunde i. S. d. AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und auch nicht anerkannt, auch nicht in Teilen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 
§2 Vertragsschluss
(1) Alle Angebote von Handyheiler sind unverbindlich und freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
(2) Mit Eingang der Reparaturanfrage bei Handyheiler wird Handyheiler mit der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Beseitigung des in der Serviceanzeige bezeichneten Fehlers beauftragt soweit keine Garantie bzw. Gewährleistungsfall vorliegt. Der Kostenvoranschlag wird dem Kunden übersandt und von diesem schriftlich, per Fax oder E-Mail bestätigt, sofern dieser eine Weiterführung des Auftrags und somit eine Reparatur des Gerätes wünscht. Sollte Handyheiler den Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags nicht annehmen, so wird Handyheiler den Kunden darüber umgehend informieren. Der Kostenvoranschlag stellt ein Angebot zum Abschluss eines Service oder Reparaturvertrages dar, welches der Kunde mit dessen Bestätigung innerhalb von 20 Tagen (Ab Eingang bei Handyheiler) seit Datum des Kostenvoranschlages annimmt.
(3) Hat der Kunde in der Serviceanzeige die Freigabe der Reparatur bis zu einem bestimmten Betrag erklärt, so ist Handyheiler berechtigt, die Reparatur auszuführen, ohne den Kostenvoranschlag dem Kunden zu übersenden, wenn sich bei der Erstellung des Kostenvoranschlags ergibt, dass der vom Kunden in der Serviceanzeige genannte Rahmen nicht überschritten wird. Bei darüberhinausgehenden Reparaturkosten oder sofern nicht bereits ein Reparaturauftrag erteilt wird, wird ein Kostenvoranschlag erstellt. 
§3 Leistungsumfang
(1) Handyheiler erbringt im Rahmen des geschlossenen Vertrages Service- oder Reparaturleistungen, insbesondere die Reparatur und Wartung von Hardware und Telekommunikationsgeräten.
(2) Aufgrund der Qualitätsrichtlinien der Hersteller ist Handyheiler zur vollständigen Instandsetzung des zur Reparatur eingehenden Gerätes im Sinne der technischen Beschreibung verpflichtet.
(3) Wird Handyheiler in Garantie /Gewährleistungsfällen in Anspruch genommen und festgestellt, dass kein Garantie/Gewährleistungsfall vorliegt, wird ein Kostenvoranschlag erstellt.
(4) Handyheiler behält sich das Recht vor, anstatt einer Reparatur einen Austausch vorzunehmen. Hierbei ist Handyheiler verpflichtet, keinen minderwertigen Ersatz bzw. Austausch vorzunehmen. Der Ersatz oder Austausch muss mindestens gleichwertig sein oder höher.
(5) Handyheiler macht bei jedem Gerät eine vollständige Eingangsprüfung um den Ist-Zustand und eventuelle andere, nicht vom Kunden angegeben Fehler oder Schäden festzustellen. Hierzu muss der Kunden, Handyheiler einen uneingeschränkten Zugang zum Gerät gewähren und eine eventuelle Gerätesperre aufheben oder den PIN oder das Passwort zum Gerät mitteilen. 
§4 Kostenvoranschlag
(1) Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist entsprechend der, zum Zeitpunkt des Eingangs der Serviceanzeige bei Handyheiler, gültigen Preisliste zu vergüten.
(2) Der Kostenvoranschlag stellt lediglich eine fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar. Handyheiler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Ergibt sich bei der Reparatur, dass diese nicht ohne Überschreitung des Kostenvoranschlags ausführbar ist, so wird Handyheiler den Kunden davon vor Ausführung der Arbeiten unterrichten und ggf. einen neuen Kostenvoranschlag anfertigen.
(3) Handyheiler weist darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.
(4) Geht der Kostenvoranschlag nicht innerhalb der in §2 Abs2 genannten Frist ausgefüllt und unterschrieben bei Handyheiler ein, so wird Handyheiler das Gerät unrepariert auf Kosten des Kunden an diesen zurücksenden.
(5) Für Reparatur-Aufträge für die Kostenvoranschläge erstellt werden müssen oder sollen wird bei nicht auszuführender Reparatur eine Kostenvoranschlagspauschale fällig. Sollten Sie den Rückversand Ihres unreparierten Gerätes wünschen, fallen außerdem Versandkosten an. Diese werden per Nachnahme direkt vom Paketdienst kassiert.
(6) Für vom Kunden freigegebene Reparatur-Aufträge behält sich Handyheiler die Änderung der zuvor veranschlagten Arbeiten durch, wenn dem Kunden hierdurch ein gleichwertiger oder höherer Ersatz gewährt wird. Handyheiler ist nicht dazu verpflichtet, den Kunden hierüber zu informieren. Handyheiler ist in diesem Zusammenhang nicht verpflichtet, vorher aufgespielte Software bei Ihrer Entscheidung der Arbeiten mit zu berücksichtigen. 
§5 Datensicherung
(1) Die Sicherung der in einem Gerät gespeicherten Daten und Programme obliegt allein dem Kunden vor Übergabe des Gerätes an Handyheiler.
(2) Handyheiler weist darauf hin, dass bei einer Reparatur oder Serviceleistung Daten (z.B. Telefonnummer, Adressdaten, Logos, Programme, Einstellungen, usw.) verloren gehen können. Eine Datensicherung wird durch Handyheiler nur auf ausdrücklichen Auftrag und ohne Gewährleistung oder Garantien der Hersteller oder Handyheiler durchgeführt.
(3) Wünscht der Kunde die Datensicherung durch Handyheiler, hat er dies auf der Serviceanzeige zu vermerken. Auf das Sichern von Daten kann keine Garantie gegeben werden. Handyheiler ist nicht verpflichtet den Kunden über Erfolg bzw. Misserfolg der Datensicherung zu unterrichten.
(4) Hatte oder hat das eingesandte / abgegebene Gerät einen Sim-, PIN- oder Netlock (Einschränkungen oder Freischaltung des Gerätes für bestimmte Mobilfunkkarten oder Mobilfunknetze oder Zugang zum Gerät), so ist Handyheiler bei Einsendung oder Abgabe unbedingt darauf hinzuweisen. Fehlt dieser Hinweis, so ist der Kunde verpflichtet den hierdurch entstehenden Mehraufwand zu zahlen und kann keine kostenfreie Nachbesserung aus seinem Versäumnis herleiten. Des Weiteren kann das eingesandte oder abgegebene Gerät durch die Arbeiten von Handyheiler in seinen Erstauslieferungszustand des Herstellers zurückgesetzt werden. Hieraus entstehende Einschränkungen hat der Kunde und nicht Handyheiler zu vertreten. 
§6 Vergütung
(1)Die Vergütung bemisst sich nach dem für die Reparatur bzw. Serviceleistung erforderlichen Zeitaufwand, zuzüglich der notwendigen Auslagen, insbesondere dem Preis für die benötigten Ersatzteile. Maßgeblich für die Berechnung ist die bei Erstellung des Kostenvoranschlags gültige Preisliste, dies gilt auch für eine im Auftrag des Kunden durchgeführte Datensicherung. Für Ersatzteile gelten die im Zeitpunkt der Erstellung des Kostenvoranschlags gültigen Ersatzteilpreise. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung wird mit Abnahme des Werkes fällig, soweit der Kunde der Abnahme der Leistung nicht widersprochen hat. 
§7 Erfüllungsort, Versand
(1) Der Versand erfolgt unfrei oder auf Wunsch des Kunden per Vorkasse, in der Regel ab Sitz von Handyheiler. Es werden für alle durchgeführten Rücksendungen zum Kunden Versandkosten erhoben, unabhängig davon ob es sich um eine kostenpflichtige oder Garantie Reparatur handelte. Dieses gilt auch für den Versand von unreparierten Geräten. Sendungen sind mit üblicher Verpackung versehen. Die Wahl der Versandart bleibt Handyheiler nach beliebigem Ermessen überlassen, sofern besondere Vereinbarungen nicht getroffen werden. Dieses gilt auch dann, wenn der Kunde die Zahlung Nachnahme angegeben hat, Handyheiler dieses aber ablehnt.
(2) Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz von Handyheiler. Die Versendung durch den Kunden an Handyheiler und die Versendung von Handyheiler an den Kunden erfolgt auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde. §8 Zahlungsbedingungen
(1) Die Zahlungen erfolgen per Barzahlung bei Abholung oder nach Wahl von Handyheiler gegen Rechnung. Auf Wunsch kann der Kunde auch per Vorkasse zahlen.
(2) Bei Überschreitung des kalendarisch bestimmbaren Zahlungsziels oder nach Mahnung kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Ein Verbraucher hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Ein im Verzug befindlicher Unternehmer hat während des Verzuges die Geldschuld mindestens jedoch in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber Unternehmern behält sich Handyheiler vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
(3) Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung wegen allgemeiner Liquiditätsschwierigkeiten in Verzug oder haben sich seine Vermögensverhältnisse nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert, werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten Handyheiler gegenüber sofort fällig. Handyheiler ist dann berechtigt, ausstehende Reparatur- und Serviceleistungen, die Erstellung von Kostenvoranschlägen und Lieferungen nur gegen Sicherheitsleistung oder Vorauskasse auszuführen oder vom Vertrag zurück zu treten. 
§9 Pfandrecht von Handyheiler,
 Paketzustellung und unterlassene Abholung (1) Handyheiler steht wegen der Auftragsermäßigung erbrachten Leistungen sowie wegen sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen Handyheiler und dem Kunden ein Pfandrecht an Geräten zu, die im Rahmen des Auftrags in den Besitz von Handyheiler gelangt sind. Löst der Kunde das ihm per Nachnahme übersandte Gerät nicht ein, nimmt dieses nicht ab oder kann dieses ihm nicht zugestellt werden, so wird Handyheiler den Kunden schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn zu übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt auch der zweite Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, so wird Handyheiler den Verkauf des Gerätes dem Kunden ankündigen und dabei den Geldbetrag benennen, zu dem der Verkauf stattfinden soll.
(2) Nach Ablauf eines Monats ab der Ankündigung ist Handyheiler zu einer Verwertung berechtigt. Handyheiler ist auch berechtigt, das Gerät im Wege des freihändigen Verkaufs zu veräußern.
(3) Das Recht zum freihändigen Verkauf besteht auch dann, wenn die gemäß Absatz 1 von Handyheiler zu machende Mitteilung dem Kunden an die im Auftrag enthaltene Adresse nicht zugestellt werden kann und der Kunde entgegen § 15 (3) Handyheiler über eine Veränderung seiner Adresse nicht informiert hat.
(4) Gibt es über die Gründe einer Nicht-Zustellbarkeit Streitigkeiten zwischen dem Zusteller, dem Kunden oder DHL bzw. Hermes, so hat der Kunde Handyheiler gegenüber den Nachweis zu erbringen, dass das Paket doch zustellbar war. Der Kunde hat Handyheiler gegenüber das Recht, den Nachweis einer ordnungsgemäßen Versendung bezüglich der Versandanschrift anzufordern. 
§10 Gewährleistung
(1) Soweit Handyheiler im Rahmen der geschlossenen Vertragsverhältnisse Werkleistung erbringt, leistet Handyheiler Gewährleistung auf die erbrachte Werkleistung innerhalb einer Frist von 12 Monaten / Bei einem Akkutausch 6 Monate bis max. 200 Ladungen. Die Frist beginnt ab Abnahme des Werkes.
(2) Weist eine Reparaturleistung von Handyheiler einen Mangel auf, so kann der Kunde binnen angemessener Frist Nacherfüllung verlangen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von Handyheiler durch Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werkes.
(3) Hat der Kunde die Störung oder den Mangel zu vertreten oder liegt eine vom Kunden gemeldete Störung oder ein gemeldeter Mangel nicht vor, ist Handyheiler berechtigt, für ihre durch die Mängelbeseitigung oder versuchte Mängelbeseitigung entstandenen Kosten vom Kunden Ersatz zu verlangen.
(4) Die Gewährleistung von Handyheiler erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch äußere Einflüsse oder durch einen Nichteinhalt der für die Nutzung des Leistungsgegenstandes von Handyheiler vorgegebenen Nutzungsbedingungen verursacht werden. Sie entfällt, soweit der Kunde den Leistungsgegenstand ohne Zustimmung von Handyheiler selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Mängel nicht durch solche Änderungen verursacht worden sind und die Mängelbeseitigung durch die Änderung nicht unzumutbar erschwert wird.
(5) Der Kunde hat das Recht, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung und nach Verweigerung oder Fehlschlagen der Nacherfüllung vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung der Vergütung zu verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz ist gegenüber Unternehmer-Kunden ausgeschlossen. Ein Fehlschlagen der Nacherfüllung liegt frühestens nach zwei erfolglosen Mangelbeseitiungsversuchen vor. Im Übrigen gilt die nachfolgende Haftungsbestimmung gemäß § 13.
(6) Der Kunde trägt das Transportrisiko.
Der Kunde hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Transportschäden zu prüfen und uns darüber zu informieren.
Dies gilt auch für Versicherte Pakete, da der Versicherungsschutz sonst nicht greift. Bei falsch zugestellten Sendungen setzen Sie sich bitte umgehend mit uns in Verbindung.
(7) Hat Handyheiler nach §3 Abs. 5 keinen uneingeschränkten Zugang zum Gerät, so wird wie vom Kunden in Auftrag gegebene Leistung erbracht ohne Nachbesserung zu nicht bekannt gegeben Fehlern.
§11a Vertragliches Rücktrittsrecht
(1) Handyheiler hat in jedem der nachfolgenden Fälle das Recht, vom Vertrag zurückzutreten:
a) bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Naturkatastrophen und vergleichbarem Vorkommnissen, soweit diese es Handyheiler nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ihre Leistungen zu erbringen;
b) bei fehlerhaften, den Vertragszweck erheblich gefährdenden Angaben des Kunden über seine Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit;
c) bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden und Geschäften des Kunden, die gegen die guten Sitten verstoßen oder unlautere Handlungen darstellen.
(2) Bei teilweiser oder zeitlicher Unmöglichkeit kann der Vertrag in beidseitigem Einvernehmen den veränderten Bedingungen angepasst werden. 
§11b Widerrufsrecht für Verbraucher
 für als Fernabsatzgeschäftbeauftragte Dienstleistungen Für als Fernabsatzgeschäft beauftragte Dienstleistungen (insbesondere
telefonische und Online-Beauftragungen) steht Verbrauchern
ein Widerrufsrecht nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher
jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können.WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Handyheiler
Breite Straße 156, 26919 Brake,
Telefon: 04401/7076697,
E-Mail: info(at)handyheiler.de
Mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
§12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
(1) Handyheiler ist berechtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden an Dritte zu übertragen, soweit der Vertragszweck hierdurch nicht gefährdet wird.
(2) Der Kunde kann die ihm zustehenden Ansprüche nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Handyheiler an Dritte abtreten, soweit es sich nicht um eine Geldforderung handelt.
(3) Gegen Ansprüche von Handyheiler kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
(4) Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen unmittelbar aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis herrührender Gegensprüche zu. Im Übrigen kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüche gegen Handyheiler nur ausüben, wenn diese Gegenansprüche unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt wurden. 
§13 Haftungsbeschränkung
(1) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Handyheiler auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Bei Unternehmern haftet Handyheiler bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
(2) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Handyheiler zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
(3) Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Leistung bzw. Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn Handyheiler Arglist vorwerfbar ist. 
§14 Datenschutz
(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) handelt Handyheiler nach den gesetzlichen Vorschriften. Die vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden bei Handyheiler elektronisch gespeichert. Handyheiler ist berechtigt, die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten auch an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte weiterzugeben. (2) Die Bestellungen / Aufträge des Kunden werden bei Handyheiler gespeichert. Sollte der Kunde Unterlagen zu seinen Bestellungen / Aufträgen verlieren, kann er sich per E-Mail, Fax oder Telefon an Handyheiler wenden. Handyheiler sendet ihm per E-Mail eine Kopie der Daten seiner Bestellung / Auftrag zu, sofern die Bestellung / Auftrag nicht länger als ein Jahr zurückliegt. (3) Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen / Aufträgen notwendigen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung von Handyheiler.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Ereignisse höherer Gewalt, die einem Vertragspartner eine Leistung oder Obliegenheit wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den betroffenen Vertragspartner, die Erfüllung dieser Verpflichtung oder Obliegenheit um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskämpfe in den Betrieben der Vertragspartner die unmittelbar oder mittelbar betroffen sind, gleich. Dies gilt insbesondere auch für Verzögerungen bei der Leistungserbringung durch Handyheiler, wenn diese aus fehlenden Zuarbeiten ihrer Zulieferer oder Erfüllungsgehilfen resultieren.
(2) Handyheiler darf sich Dritter, insbesondere verbundener Unternehmen, als Erfüllungsgehilfen bei der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtungen bedienen. Dazu zählt auch die Durchführung von Reparaturleistungen und der damit verbundene Transport. Die vertraglichen Pflichten von Handyheiler bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden entstehen dadurch keine Mehrkosten.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Handyheiler sämtliche seine Person betreffende und für den Auftrag relevanten Veränderungen unverzüglich mitzuteilen.
(4) Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Handyheiler und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG United Nations Convention on Contracts for internationel Sale of Goods vom 11.04.1980).
(5) Als ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten aus diesem Vertrag, ist der Geschäftssitz von Handyheiler vereinbart. Dasselbe gilt, wenn der Kaufmann bei Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland hat bzw. ein solcher nicht bekannt ist. Diese Vereinbarung gilt nur für Kaufleute.